Als Ausnahme von der allgemeinen Regel ist das Überholen an einer Kreuzung erlaubt
Das Überholen an einer Kreuzung kann unter bestimmten Ausnahmebedingungen erlaubt sein, z. B. wenn Einsatzfahrzeuge beteiligt sind, eine Sondergenehmigung vorliegt, das zu überholende Fahrzeug rechts abbiegt, ein Verkehrsstau vorliegt oder eine besondere Beschilderung vorliegt. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sollte jedoch stets im Vordergrund stehen.